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Zusammenkünfte sind wieder möglich

COVID-19 Prävention in Musikvereinen 

Stand: 19.04.2022

Mit 16. April 2022 treten nun weitreichende Öffnungsschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft. Wir freuen uns, dass damit nun von den gesetzlichen Bestimmungen her wieder sehr gute Bedingungen für die Ausübung der Blasmusik gegeben sind.

Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: RIS Dokument (bka.gv.at)

Es sind nunmehr bei Zusammenkünften im Blasmusikbereich, bei Proben und Veranstaltungen keine Pflichten mehr gegeben für:

  • Tragen einer FFP2-Maske
  • Erheben der Kontaktdaten
  • Kontrollieren eines 2G bzw. 3G-Status
  • Einhaltung einer Sperrstunde
  • Einholung einer Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde

Weiterhin ist aber noch zu beachten:

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Dies ist nicht notwendig bei Zusammenkünften (Sitzungen) von Vereinsorganen (z.B.: Vorstandssitzung, Jahres­hauptversammlung).