COVID-19 Prävention in Musikvereinen
Stand: 08.02.2021
Die Covid-19 Pandemie hat uns derzeit leider voll im Griff, sodass das gesellschaftliche Leben in Österreich vollständig heruntergefahren werden muss. Das betrifft auch sämtliche Aktivitäten, die wir, wie zuletzt auch schon in sehr reduzierter Form, in unseren Musikvereinen durchführen.
Die Blasmusik, in Form von physikalischen Zusammentreffen in jeglicher Form steht in den nächsten Wochen still. Der Phantasie von Aktivitäten im Internet sind natürlich keine Grenzen gesetzt.
Wir wurden bezüglich der genannten Maßnahmen nun auch eigens seitens des Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verständigt.
Es wurde uns versichert, dass die Maßnahmen sofort zurückgenommen werden, wenn sich die Infektionszahlen wieder bessern.
Seit unserem letzten Schreiben vom 15.12.2020 hat sich die Rechtslage auch mit der neuen Verordnung ab 26.12.2020 nicht geändert. Sobald es relevante Änderungen gibt werden wir in gewohnter Form darüber berichten.
- Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV Stand 01.12.2020 zu Covid_19
- Hier findet sich die aktuelle Aussendung (15.12.2020) zu Auftritte zur Feier öffentlicher Gottesdienste
- Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV zu Versammlungen
Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_58/BGBLA_2021_II_58.html
Novelle zu die dieser Verordnung die die Gültigkeit bis zum 27. Februar 2021 regelt: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_76/BGBLA_2021_II_76.html
Die rechtliche Begründung zur Verordnung
Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV Stand 02.11.2020
Mail Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer
Hier ein Schreiben an Frau Staatsekretärin Feber 2021