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- Inhalt stammt aus Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche aus BJV oder Ministerium - Ergänzungen nötig (von Juristischer Seite abklären) ?
- Aber auch von Seiten der moralischen Verpflichtung
- Umfang des rechtlichen Rahmen beschäftigt AG - so lange wie nötig- so kurz wie möglich (Vergleiche Muster)
- Mittelungspflicht - https://www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht-an-die-kinder-und-jugendhilfe.html
EINLEITUNG:
Gesetzeslage in Österreich
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von
Gewalt sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in (verschiedenen) Konventionen
und Gesetzen verankert, insbesondere durch Gesetze zum Kinder- und Jugendgewaltschutz.
Die UN-Kinderrechtskonvention sowie die drei Zusatzprotokolle (Fakultativprotokolle zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend erstens die Beteiligung von Kindern
an bewaffneten Konflikten, zweitens den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die
Kinderpornographie sowie drittens ein Mitteilungsverfahren) bilden den übergeordneten Bezugsrahmen der Kinderschutzrichtlinie des Netzwerks Kinderrechte. Die darin enthaltenen vier
Grundprinzipien, welche das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das
Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie die Achtung vor der Meinung des Kindes
umfassen, sind selbstverständlicher Teil unserer Haltung.
Die Konvention definiert „jeden Menschen als Kind, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht
erreicht hat, es sei denn, dass das jeweils geltende nationale Recht eine frühere Volljährigkeit
festlegt“19.
Für den Gewaltschutz in Österreich insbesondere relevant und leitend sind folgende Gesetzesmaterien:
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Österreich in verschiedenen Gesetzen geregelt. Ihre Basis ist in der Bundesverfassung und in der Kinderrechtskonvention der Vereinten
Nationen, die in Österreich 1992 in Kraft trat, festgeschrieben:
- UN-Kinderrechtskonvention
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB),
- BVG Bundesverfassung
- Mitteilungspflicht bei der Kinder- und Jugendhilfe
- Strafgesetz
- Jugendschutzgesetz
- Moral?
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