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Der Gewaltschutz und auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Österreich in verschiedenen Gesetzen geregelt. Ihre Basis ist in der Bundesverfassung und in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in Österreich 1992 in Kraft trat, festgeschrieben:
- Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), insbesondere § 137 (Gewaltverbot), § 138 (Kindeswohl) §§ 21, 170, 176 (Aufsichtspflicht).
- Jugendschutzgesetz: jedes Bundesland hat ein eigenes
- Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG), insbesondere § 37 (Mitteilungspflicht bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung)
- Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere die Abschnitte zu strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben und zu strafbaren Handlungen, die die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung betreffen.
- UN-Konvention Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und EU-Grundrechtecharta
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