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In den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sind die Grundprinzipien enthalten, welche das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie die Achtung vor der Meinung des Kindes umfassen.
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In Österreich werden Minderjährige als jene Personen definiert, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Differenziert wird in dieser Gruppe zwischen Kindern
(0-7Jahre7 Jahre), unmündigen Minderjährigen (7-14Jahre14 Jahre) und mündigen Minderjährigen (14-18Jahre18 Jahre).
Der Gewaltschutz und auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Österreich in verschiedenen Gesetzen geregelt. Ihre Basis ist in der Bundesverfassung und in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in Österreich 1992 in Kraft trat, festgeschrieben:
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