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Das Jugendschutzgesetz existiert, um Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen zu schützen, die die Gesundheit, Psyche und soziale Entwicklung angreifen können.
An dieses Gesetz müssen sich Erwachsene wie Eltern, Lehrende, TrainerInnen und UnternehmerInnen Trainer*innen und UnternehmerI*innen halten.

Ausführliche Informationen über die Jugendschutzgesetze findet man auf folgender Website:

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Infos aus dem Jugendportal: 

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