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  • Schulunterrichtsgesetz: § 47. (3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.
  • Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (§ 22. (1) Körperliche Züchtigung oder erhebliche wörtliche Beleidigung sind verboten.


Zum Gesetzestext


(Haken) SL/14.01.2025