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RUHE BEWAHREN/ZÜGIG UND ÜBERLEGT HANDELN
Das Wichtigste ist der Schutz der Betroffenen (Opfer und Täter), um so schnell als möglich sachlich-überlegt zu handeln. Zudem ist darauf zu achten, die Institution „Verein“ intakt zu halten, mögliche Gerüchte, Schuldzuweisungen und vorschnelle Reaktionen zu vermeiden.
Die obenstehende Grafik beschreibt Handlungsschritte im Falle eines Verdachts.
Über den gesamten Zeitraum vom Anfangsverdacht bis zur Aufklärung muss gewährleistet werden, dass alle Beteiligten über die Vorgangsweise bzw. die eingeleiteten Schritte zeitnah informiert werden.
Hier im Detail:
1. EIN VERDACHT WIRD BEKANNT
Bei Verdachtsfällen von Gewalt (innerhalb oder außerhalb des Vereins) wendet sich die betroffene Person an eine Vertrauensperson. Diese informiert die schutzbeauftragte Person. Jeder Bericht über Gewalt erfordert sofortiges Handeln.
2. SCHUTZBEAUFTRGTE UND VORSTAND
Die schutzbeauftragte Person schließt sich mit den Zuständigen des Vorstandes kurz. Gemeinsam einigen sie sich auf die weitere Vorgangsweise.