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Geringfügige Unterschiede in den Stabzeichen und in der Kommandosprache zwischen den österreichischen Militärmusiken nach deren Bestimmungen und den Richtlinien des ÖBV.


ÖBV-RichtlinienMilitärmusik-Bestimmungen
AntretenVergatterung

„Musikkapelle fertigmachen zum Antreten“
(Vorankündigung)
Vorankündigung des Stabführers erfolgt in „Ruht-Stellung“

„Musik- Zug“ „Fünfer Reihe Antreten“

„Militärmusik bzw. Gardemusik auf mein Kommando“
(Anruf, Kommandoübernahme)

„Militär-Musik“ Fünfer Reihe Vergatterung“ bzw. „Garde- Musik“  „Siebener Reihe Vergatterung“

Ausrichtung der Seitenrichtung
Ausrichten nach der Schuhspitze oder Ferse (Es gibt keine Vorschrift.) Der Stabführer kann ausrichten.Ausrichten nach der Schuhspitze.
Aufdecken
Stab in „Ruht – Stellung“. Kein Anzeigen mit dem Stab.
Der Stabführer kann ausrichten.
Tambourstab in „Grundstellung“, Teil der Normbestimmungen gem. Allgemeiner Exerzierdienst -Korrektur-Befehl-Grundstellung.

Schwenkung

Ein „Akustisches Zeichen“ durch die Große Trommel ist empfohlen.                                   

Zeichen des Stabführers in folgenden Schritten:

  • Stab in Grundstellung (ein Takt)
  • Zeichen zum Schwenken in Schulterhöhe mit der Kugel (bei klingendem Spiel) bzw. Spitze (ohne Spiel), bis die gewünschte Richtung erreicht ist
  • Stab in Grundstellung bringen (ein Takt)
  • Richtungsanzeige durch waagrechtes Vorstoßen des Stabes (zwei Takte)
  • Stab in Grundstellung bringen (ein Takt)
  • Bei klingendem Spiel anschließend sofort „taktieren“, ohne Spiel geht der Stab in „Ruht-Stellung“.
Kein „Akustisches Zeichen“ durch die Große Trommel.
Abreißen des Fußmarsches
Mit Aviso (siehe Buch Ausgabe 7, Seite 73).Ohne Aviso (mit Kommandoführung von außen).