COVID-19 Prävention in Musikvereinen
Stand: 0411.01.2022
Aufgrund der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind wieder Zusammenkünfte möglich
Seit 12. Dezember gilt die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung:
Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011743 (noch nicht Konsultiert)
Im Bereich unserer der Vereinstätigkeiten hat es mit der 6. Novelle keine Änderungen gegeben.
- Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV zu Versammlungen
- Information des ÖBV vom 11.12.2021
- Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Zusammenfassung der aktuellen Regelungen des Bundesministeriums für Kunst
- Rechtliche Grundlagen zur 6. Novelle der 6. COVID-19-SchuMaV
- Informationsbrief von drei Ärzten zum Thema Impfung
- Rahmenplan der Bischofskonferenz zur Messgestaltung
- Regelungen der Kirchenmusikkommission
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Mit 27. Dezember wurde die seit 12.12. geltenden Regelungen durch die 3. Novelle der 6. COVID-19-SchuMaV wie folgt verändert: 1) Zusammenkünfte ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze: 2) Zusammenkünfte mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: |
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Bezüglich Gottesdienste verweisen wir auf die Bischofskonferenz bzw. Kirchenmusikkommission welche den musikalischen Bereich wie folgt regelt: Instrumentalmusik
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