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Mit 13.12. 2014 trat die Allergeninformationsverordnung BGBl. Nr. 175/2014 in Kraft, woran sich auch alle Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen halten müssen.
Folgendes wird empfohlen:

  • Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit lesen: www.bmg.gv.at
  • Informationen über verwendete Zutaten sammeln
  • Konsumationsangebote in Speisekarten bzw. auf Angebotslisten mit dem Buchstabencode kennzeichnen
  • Hinweise bzw. das Allergeninformationsplakat in Speisekarte beilegen bzw. gut sichtbar aufhängen



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