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Der Gewaltschutz und auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Österreich in verschiedenen Gesetzen geregelt. Ihre Basis ist in der Bundesverfassung und in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in Österreich 1992 in Kraft trat, festgeschrieben: 


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Grundsätzlich gilt neben allen gesetzlichen

Vorgaben

Vorgaben 
der wertschätzende und respektvolle Umgang miteinander
als Grundlage für eine funktionierende Vereinsarbeit.


(Haken) SL/14.01.2025