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Diese Musterstatuten sind kommentiert und enthalten etliche Auswahlmöglichkeiten, um die Statuten auf die jeweiligen Situationen und Eigenheiten in einem Verein anzupassen.
Musterstatuten für Musikvereine im Sinne des Vereinsgesetzes | Stand |
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Änderungen | |
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Februar 2024 |
Neuerstellung der Musterstatuten | ||
Jänner 2025 | Ergänzungen aufgrund der Neubeurteilung durch einen Fachjuristen | |
März 2025 | Korrektur der Nummerierung der Paragrafen | |
April 2025 | Weitere Klärungen für die Auflösungsbestimmungen |
Sehr nützliche Hinweise zur Gestaltung von Vereinsstatuten sind zu finden unter https://vereinsrecht.at
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Darf der jährliche Ausflug aus Vereinsmitteln bezahlt werden, wenn im Zuge des Ausflugs kein Auftritt oder dergleichen geplant ist, sondern dieser rein der Kameradschaftspflege dient? Kameradschaftspflege darf ja nicht als Vereinszweck angeführt werden und die Vereinsmittel dürfen nur für Vereinszwecke genutzt werden.Grundsätzlich Grundsätzlich ist Geselligkeit kein gemeinnütziger Zweck, daher sollte das vorsichtshalber immer gänzlich aus den Statuten eliminiert werden . Aber ein Ausflug im Jahr liegt, was den Aufwand in Relation zum Gesamtaufwand des Vereins betrifft, sicherlich unter der „Verschmutzungsgrenze“ und wird daher kein Problem darstellen. Eine wöchentliche Verköstigung (aus der Vereinskassa) der Vereinsmitglieder, z.B., wäre demgegenüber sehr wohl ein Problem.
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