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namePersonen anlegen.mp4

Spezialfall: Bei der Neuaufnahme eines Mitglieds, von dem man weiß, dass er/sie bereits bei einem anderen Musikverein Mitglied war, sollte die Vorgehensweise folgendermaßen sein: Die Person nicht neu anlegen, sondern das Bezirks-EDV-Referat (bzw. bei bezirksübergreifenden Mitgliedschaften das Landes-EDV-Referat) bitten, die neue Mitgliedschaft bei der vorhandenen Person einzutragen. Anschließend kann der "neue" Verein die Daten überprüfen und ggf. aktualisieren.