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  • Das Schutzkonzept sollte alle drei Jahre oder bei Änderungen wie neuen Vereinsangeboten überprüft werden.
  • Auch nach einem Verdachtsfall ist eine Überprüfung wichtig, um Abläufe zu optimieren.
  • So bleibt das Konzept aktuell und bietet wirksamen Schutz für alle Beteiligten.


'Mag. Nicole Böhler | Kinderschutzexpertin