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  • Besuch des Neujahrskonzertes des Landesjugendblasorchesters
  • AKM-Meldungen: Sowohl die Veranstaltungsmeldung als auch die Programmmeldung ist bis zum 31. Jänner des Folgejahres möglich (aber auch unterjährig möglich). Die Meldung selbst muss nicht vom Obmann selbst gemacht werden, allerdings ist der Obmann für die Ausführung verantwortlich
  • Jahresbericht - Steiermark: Der Jahresbericht für das abgelaufene Jahr ist ausschließlich über bmv.online zu erstellen.
  • Förderansuchen: Aufgrund der verwaltungstechnischen Zusammenarbeit mit der Abteilung 9 der Steiermärkischen Landesregierung wird die Abwicklung der Förderungen ausschließlich über bmv.online durchgeführt.
  • Versicherungen neu abschließen
  • Teilnahme an der Funktionärstagung des Bezirkes (Information des Landesverbandes und des Bezirksverbandes werden vom Bezirksvorstand übermittelt. Vorbereitend für die Bezirksgeneralversammlung werden wichtige Daten erhoben – Änderungen in den Vorständen, Sterbefälle, Veranstaltungstermine, geplante Teilnahmen an diversen Bezirksveranstaltungen etc.);
  • Abstimmung mit den Funktionären (Erinnerung der Funktionäre je nach Zuständigkeiten für die Einhaltung der wichtigen Landestermine wie Jahresabschluss, Subventionsansuchen an die Landesregierung, AKM – Mitgliedermeldung);

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