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Informationsquelle WKO: Broschüre → WKO - Social Media und eingebettete Komponenten von Drittanbietern.pdf und WKO - Muster zur Erfuellung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten fuer Webseiten (Datenschutzerklaerungen).pdf

  1. Zuerst gehört geprüft ob überhaupt Cookies erhoben werden.
  2. Wenn Cookies erhoben werden, gehört geprüft ob ein Betrieb ohne diese Cookies auch möglich ist. Ansonsten gehören entsprechende technische Änderungen an der Website vorgenommen. (Siehe Urteil des EuGH bezüglich Cookie's Opt-In/Opt-Out sowie Social-Media-Drittanbieter)
  3. Werden mit diesen Cookies personenbezogene Daten erfasst. (auch die IP-Adresse kann zur Identifizierung einer Person verwendet werden)
  4. Gibt es ein "Opt-In" Verfahren (Dialog mit der Bestätigung für die Speicherung von Cookies) aber kein "Opt-Out" Verfahren gehört erklärt wie die Einstellungen über den Browser zu tätigen sind.
  5. Gibt es Social-Media Plugins auf der Website. Diese haben die Eigenschaft schon beim Laden der Website Code auszuführen bevor die Seite schon sichtbar ist. (Siehe Urteil des EuGH bezüglich Cookie's Opt-In/Opt-Out sowie Social-Media-Drittanbieter)
  6. Aus diesen Gründen ist es nicht so einfach ein Muster zu erstellen, es gehört für diesen Richtlinie immer der einzelne Fall betrachtet. Trotzdem wird hier als Muster ein Grundgerüst zur Verfügung gestellt, das entsprechend erweitert werden soll.

Muster

Cookies

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<Nutzung von IP-Adressen auf Basis der Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“; in diesem Fall wird eine Pseudonymisierung empfohlen:> Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend (z.B. durch Löschung der letzten 8 Bit) pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.

<Bei außereuropäischen Anbietern:> Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf …<Standardvertragsklauseln/einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Komission (z.B. im Fall der USA: „Privacy Shield“)>. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.

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Die Nutzerdaten werden für die Dauer von … <Speicherfrist angeben, Lebensdauer der Cookies> aufbewahrt <dies muss mit dem Webanalysedienst abgeklärt werden>.