COVID-19 Prävention in Musikvereinen
Stand: 15.03.2021
Mit Montag 15. März 2021 ist erneut eine angepasste Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Kraft getreten, die wiederum Änderungen für die Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie vorsieht.
Leider befinden wir uns im Blasmusikbereich nach wie vor im Lock-Down. Seitens des ÖBV wurden in der Zwischenzeit zum wiederholten Mal Interventionen bei den zuständigen Politikern und Kulturverantwortlichen eingebracht. Leider wurden keine Entscheidungen getroffen, die für den Kulturbereich zum jetzigen Zeitpunkt merkbare Öffnungen ermöglichen.
Jedoch im Bereich der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit ergeben sich erstmals Möglichkeiten, die unter bestimmten Auflagen ein Treffen einer kleinen Gruppe Jugendlicher (Indoor oder Outdoor) ermöglicht. Folgende Rahmenbedingen gelten nun dafür:
- Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV Stand 16.03.2021
- Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV Stand 04.03.2021 zu Covid_19
- Informationen zu Öffnungsschritten in der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (16.03.2021)
- Hier findet sich die aktuelle Aussendung (15.12.2020) zu Auftritte zur Feier öffentlicher Gottesdienste
- Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV zu Versammlungen
Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011470