Zusammenkünfte sind wieder möglich
COVID-19 Prävention in Musikvereinen
Stand: 19.04.2022
Mit 16. März April 2022 treten nun weitreichende Öffnungsschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft. Wir freuen uns, dass damit nun von den gesetzlichen Bestimmungen her wieder sehr gute Bedingungen für die Ausübung der Blasmusik gegeben sind.
Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: RIS Dokument (bka.gv.at)
- Rechtliche Begründungder COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Es sind nunmehr bei Zusammenkünften im Blasmusikbereich, bei Proben und Veranstaltungen keine Pflichten mehr gegeben für:
- Tragen einer FFP2-Maske
- Erheben der Kontaktdaten
- Kontrollieren eines 2G bzw. 3G-Status
- Einhaltung einer Sperrstunde
- Einholung einer Bewilligung bei der Bezirksverwaltungsbehörde
Weiterhin ist aber noch zu beachten:
Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Dies ist nicht notwendig bei Zusammenkünften (Sitzungen) von Vereinsorganen (z.B.: Vorstandssitzung, Jahreshauptversammlung).
- Hier findet sich die aktuelle Information des ÖBV zu Versammlungen
- Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Zusammenfassung der aktuellen Regelungen des Bundesministeriums für Kunst
- Empfehlung für außerschulische Jugendarbeit
- Informationsbrief von drei Ärzten zum Thema Impfung
- Rahmenplan der Bischofskonferenz zur Messgestaltung
- Regelungen der Kirchenmusikkommission