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Landeshauptmann-Ehrungen (Können öfters vergeben werden)

Voraussetzung für Antrag auf Ehrung durch die OÖ. Landesregierung für besondere Leistungen, ab letzter Landeshauptmann-Ehrung.
Wurde noch nie eine Landeshauptmann-Ehrung beantragt, so wird der Zeitraum ab aktuellem Antragsdatum zurückgerechnet, bis die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Fünfmalige Teilnahme an Konzertwertungen.
  • Dreimalige Teilnahme an Marschwertungen.
  • Eine ununterbrochene Teilnahme an Konzertwertungen ist ab dem Jahre 2010 nicht mehr notwendig.

PRIMUS - Preis (Kann nur einmal vergeben werden)

Voraussetzung für Antrag auf Ehrung durch die OÖ. Landesregierung für den PRIMUS Preis, seit dem Jahr 1990.

  • Zehnmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Konzertwertungen bis 31.12.2013.
    • Ab dem 01.01.2014 bis zum 31. 12. 2017 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 110 Punkten.
    • Ab dem 01.01.2018 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 82 Punkten - Silbermedaille.
  • Fünfmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Marschwertungen.

CON BRAVURA - Preis (Kann nur einmal vergeben werden)

Voraussetzung für Antrag auf Ehrung durch die OÖ. Landesregierung für den CON BRAVURA Preis, seit der Verleihung des PRIMUS Preis bzw. der Prof. Franz Kinzl Medaille.

  • Zehnmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Konzertwertungen bis 31.12.2013.
    • Ab dem 01.01.2014 bis zum 31. 12. 2017 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 120 Punkten.
    • Ab dem 01.01.2018 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 90 Punkten - Goldmedaille.
  • Fünfmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Marschwertungen.

HERMES - Preis (Kann nur einmal vergeben werden)

Voraussetzung für Antrag auf Ehrung durch die OÖ. Landesregierung für den HERMES Preis, seit der Verleihung des CON BRAVURA Preis bzw. des Prof. Rudolf Zeman Preis.

  • Zehnmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Konzertwertungen bis 31.12.2013.
    • Ab dem 01.01.2014 bis zum 31. 12. 2017 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 130 Punkten.
    • Ab dem 01.01.2018 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 90 Punkten - Goldmedaille.
  • Fünfmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Marschwertungen.