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- Zehnmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Konzertwertungen bis 31.12.2013.
- Ab dem 01.01.2014 bis zum 31. 12. 2017 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 130 Punkten.
- Ab dem 01.01.2018 zählt die Teilnahme an Konzertwertungen mit der Mindestpunkteanzahl von 90 Punkten - Goldmedaille.
- Fünfmaliges Erreichen der Beurteilung "Ausgezeichnet" bei Marschwertungen.
Für alle Vereinsehrungen gilt:
Die Teilnahme bei Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben wird berücksichtigt. Da hierbei auch abweichende Bewertungskriterien/Prädikate vorkommen können, reicht hier die bloße Teilnahme für die Berücksichtigung aus. Es wird jedoch max. ein derartiger Bewerb pro Kalenderjahr in die Bewertung der Voraussetzungen miteinbezogen.