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Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.

Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds für das

4

1. Quartal

2021Angesichts der erneut schwierigen pandemischen Situation hat die Bundesregierung den NPO-Unterstützungsfonds wiedereingesetzt

2022

Um die Non-Profit-Organisationen weiterhin bestmöglich zu unterstützen, wurde der NPO-Fonds bis Ende März 2022 verlängert.

Anträge für das 41. Quartal 2021 Quartal 2022 können Sie von 214. Februar Juli bis 3031. April Oktober 2022 über https://antrag.npo-fonds.at stellen.



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titleWichtige Informationen

Die Förderung besteht aus förderbaren Kosten und dem Struktursicherungsbeitrag. 

  • Der Struktursicherungsbeitrag beträgt 5% der Summe aus den Jahreseinnahmen 2021und den gewährten NPO-Zuschüssen für das 1. Halbjahr 2021 sowie 4. Quartal 2021. Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 35.000 Euro begrenzt und kann nur gewährt werden, wenn auch Kosten von zumindest 250 Euro gefördert werden. Struktursicherungsbeitrag:
  • Informationen gültig für Vereine mit Gründungsdatum vor dem 11.03.2020
  • Höhe: Im Normalfall: 5% der gesamten Einnahmen im Jahr 2019.
  • Wenn die Einnahmen 2019 ungewöhnlich niedrig waren: 5% der durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2018 und 2019.
    • Wofür gibt es den Struktursicherungsbeitrag: Der Struktursicherungsbeitrag soll pauschal Kosten abgelten, die nicht unter die förderbaren Kosten fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten oder auch Aufwandsentschädigungen.
    • Müssen Sie für den Struktursicherungsbeitrag auch Kosten nachweisen?: Nein. Der Struktursicherungsbeitrag ist eine Pauschale. Es müssen keine Kosten nachgewiesen werden. Allerdings müssen die Einnahmen, auf deren Basis der Struktursicherungsbeitrag berechnet wird, belegt werden können und es müssenförderbare Kosten in der Höhe von zumindest EUR 250,- gefördert werden.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 90% des Einnahmenausfalls im 1. Quartal 2022  ()
  • Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 200.000 Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens 250 Euro betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt.


  • Förderbare Kosten 

    • Miete und Pacht (keine Ablösen), sofern diese von der förderwerbenden Organisation selbst zu tragen sind
    • Versicherungsprämien
    • Andere vertragliche Zahlungsverpflichtungen – vor allem Kosten für Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss und Betriebskosten, jedoch keine Personalkosten
    • Kosten für die Bestätigung des Antrags durch die Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung
    • Lizenzkosten (AKM/Kopierverträge, Kosten für die Nutzung von Software, Spielerlizenzen im Sportbereich, Lizenzen für die Nutzung geschützter Musik...)
    • Diese Kosten müssen aliquot für den Förderzeitraum angesetzt werden.
    • Kosten für Wasser, Energie, Telekommunikation und Reinigung
    • Unmittelbar durch die Corona-Krise verursachte Kosten, z. B. Schutzausrüstung/Corona-Tests oder Desinfektionsmittel, Ausrüstung für Home-Office, jedoch keine Personalkosten
    • frustrierte Aufwendungen, die nachweislich einer Veranstaltung zugerechnet werden können, die im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 in Folge von gesetzlich oder behördlich gesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt stattfinden konnte.



weitere Informationen: 



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