Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.
Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2021
Angesichts der erneut schwierigen pandemischen Situation hat die Bundesregierung den NPO-Unterstützungsfonds wiedereingesetzt.
Anträge für das 4. Quartal 2021 können Sie von 21. Februar bis 30. April 2022 über https://antrag.npo-fonds.at stellen.
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weitere Informationen:
- Förderbare Kosten (AKM Lizenzgebühren, Miete, Versicherung,...)
- Die Richtlinien finden Sie hier.
- NPO-Unterstützungsfonds für Q4 2021 im Überblick
- FAQs – Fragen und Antworten anschauen oder downloaden
- Auch bei der maximalen Förderhöhe hat es Änderungen gegeben siehe Diagramm unten!
- Die Richtlinien finden Sie hier.