Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • DieMarschmusikbewertungunterstreichtdieBedeutungeinergeordnetenMusik in Bewegung und dient der Perfektionierung des optischen und musikalischen Auftretens der Musikkapelle in der Öffentlichkeit. Sie zielt auf eine attraktive DarstellungderMarschmusikdurchmusikalischeExaktheit,kultivierteInterpre­tationundeinheitlicheBewegungsabläufeab(vgl.Seite108).

Gemäß des geltenden Reglements für Marschmusikbewertungen im ÖBV sind fünf Bewertungsstufen (A, B, C, D, E) vorgesehen, die folgende Kriterien be­inhalten:

  • Auftreten desStabführers,
  • AusführungdergegebenenKommandosdurchdieMusiker,
  • musikalischeLeistung,
  • optischerGesamteindruck.

DieBewertungerfolgtdurch(mindestens)dreiJuroren(Bewerter)anhandeigener Bewertungsblätter,indenenaufdieeinzelnenPhasenderMarschwertungsstufen sowie auf die musikalische Darbietung Bezug genommen wird. Analog zu den KonzertwertungsspielengiltinallenStufendas100-Punktesystem(CAMBA):

In den Landesverbänden können auch folgende Prädikate vergeben werden:

  • AusgezeichneterErfolg
  • Sehr guterErfolg
  • GuterErfolg
  • MitErfolg
  • Teilgenommen.

Die im Folgenden angegebene Reihung der Bewertungskriterien innerhalb der einzelnen Stufen kann nach örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.Sollte eineMusikkapelleineinemanderenBundeslandzurMarschmusikbewertungan­ treten,sogeltendiedortüblichenBestimmungen. In jedem Fall müssen aber alle in der Stufe enthaltenen Kriterien erfüllt werden.

Stufe A

  1. Antreten (siehe S.14)
  2. Abmarschieren mit Einschlagen (S.42)
  3. Defilierung(S.36),kannsituationsbedingtsowohlnachrechtsalsauch nach linkserfolgen
  4. Schwenken im Spiel (ab S.82)
  5. Abreißen mit akustischem Zeichen (S.76)
  6. Halten (S77,78)
  7. Abtreten (S.15)

Stufe B

  1. Antreten (siehe S.14)
  2. Abmarschieren mit Einschlagen (S.42)
  3. HaltenmitklingendemSpielundakustischemZeichen(S.79,80)
  4. Abmarschieren im Spiel mit akustischem Zeichen, nach ca. 8 Takten Spiel am Stand (S 79,  80)
  5. Defilierung (S.36)
  6. Schwenken im Spiel (ab S.82)
  7. Abreißen mit akustischem Zeichen (S.76) 8)   Halten (S. 77,78)
  8. Abtreten (S. 15)

Stufe C

  1. Antreten (siehe S.14)
  2. Abmarschieren mit Einschlagen (S.42)
  3. HaltenmitklingendemSpielundakustischemZeichen(S.79,80)
  4. AbmarschierenimSpielmitakustischemZeichen,nachca.8Takten Spiel am Stand (S. 79,80)
  5. Defilierung (S.36)
  6. Abfallen (ab S.91)
  7. Aufmarschieren (ab S.91)
  8. Schwenken im Spiel (ab S.82)
  9. Abreißen mit akustischem Zeichen (S.76)
  10. Halten (S. 77, 78)
  11. Abtreten (S. 15)


Über das Auswendigspielen der Märsche entscheidet der Landesverband.

Stufe D

  1. Antreten (S.14)
  2. Abmarschieren mit Einschlagen (S.42)
  3. Haltenmitklingendem SpielundakustischemZeichen(S.79,80)
  4. Abmarschieren im Spiel mit akustischem Zeichen, nach ca. 8 Takten Spiel am Stand (S. 79,80)
  5. Defilierung (S.36)
  6. Nach Beendigung der Defilierung breite Formation einnehmen miteinem Abstandzwischen denMusikern/Musikerinnen vonca.1,6m(abS.98)
  7. GroßeWende(abS104)
  8. Rückmarsch in breiterFormation
  9. 2.GroßeWende(wirdnichtbewertet,kannauchentfallen)
  10. EngeFormation
  11. Abfallen (ab S.91)
  12. Aufmarschieren (ab91)
  13. Schwenken im Spiel (ab S.82)
  14. Abreißen mit akustischem Zeichen (S.76)
  15. Halten (S. 77, 78)
  16. Abtreten (S. 15)


Über das Auswendigspielen der Märsche entscheidet der Landesverband.

Stufe E

  1. Antreten (S.14)
  2. Abmarschieren mit Einschlagen (S.42)
  3. Haltenmitklingendem SpielundakustischemZeichen(S.79,80)
  4. Abmarschieren im Spiel mit akustischem Zeichen, nach ca. 8 Takten Spiel am Stand (S. 79,80)
  5. Defilierung (S.36)
  6. Nach Beendigung der Defilierung breite Formation einnehmen miteinem Abstandzwischen denMusikern/Musikerinnen vonca.1,6m(abS.98)
  7. GroßeWende(abS104)
  8. EngeFormation
  9. Abfallen (ab S.91)
  10. Aufmarschieren (ab S.91)
  11. Show-Elemente: z.B. Schnecke, Kreis, Achterfigur, Stern, Karree,etc.,
  12. Schwenken im Spiel (ab S.82)
  13. Abreißen mit akustischem Zeichen (S.76)
  14. Halten (S. 77, 78)
  15. Abtreten (S. 15)


Über das Auswendigspielen der Musikstücke entscheidet der Landesverband.

Das Gesamtprogramm der Stufe E soll maximal 12 Minuten betragen.