Meldungen werden in der Regel erstattet an den ersten Bewerter bei Marschmusikbewertungen oder (vereinbarungsgemäß) an bestimmte Persönlichkeiten (vgl. dazu S. 15). Auf dem Weg zur Meldung ist der Stab in „Ruht"-Stellung. Nach der Meldung marschiert der Stabführer mit einer Kehrtwendung über links (Stab in „Ruht"-Stellung) auf seinen Platz vor der Kapelle zurück.
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