Geringfügige Unterschiede in den Stabzeichen und in der Kommandosprache zwischen den österreichischen Militärmusiken nach deren Bestimmungen und den Richtlinien des ÖBV.
ÖBV-Richtlinien | Militärmusik-Bestimmungen |
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Antreten | Vergatterung |
„Musikkapelle fertigmachen zum Antreten“ „Musik- Zug“ „Fünfer Reihe Antreten“ | „Militärmusik bzw. Gardemusik auf mein Kommando“ „Militär-Musik“ Fünfer Reihe Vergatterung“ bzw. „Garde- Musik“ „Siebener Reihe Vergatterung“ |
Ausrichtung der Seitenrichtung | |
Ausrichten nach der Schuhspitze oder Ferse (Es gibt keine Vorschrift.) Der Stabführer kann ausrichten. | Ausrichten nach der Schuhspitze. |
Aufdecken | |
Stab in „Ruht – Stellung“. Kein Anzeigen mit dem Stab. Der Stabführer kann ausrichten. | Tambourstab in „Grundstellung“, Teil der Normbestimmungen gem. Allgemeiner Exerzierdienst -Korrektur-Befehl-Grundstellung. |
Schwenkung | |
Ein „Akustisches Zeichen“ durch die Große Trommel ist empfohlen. Zeichen des Stabführers in folgenden Schritten:
| Kein „Akustisches Zeichen“ durch die Große Trommel. |
Abreißen des Fußmarsches | |
Mit Aviso (siehe Buch Ausgabe 7, Seite 73). | Ohne Aviso (mit Kommandoführung von außen). |
Handhaltung in der Grundstellung | |
Die linke Hand hängt ungezwungen herab. Bei Fagott, Tenor/Bariton, rechtsgriffigen Althörnern mit Perinet-Ventilen oder Posaunen ist es die rechte Hand. | Militärmusik Faust, Gardemusik Finger lang an der Hosennaht. |