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Meldungen werden in der Regel

  • bei Marschmusikbewertungen an den ersten Bewerter erstattet,
  • oder (vereinbarungsgemäß) an bestimmte Persönlichkeiten (vgl. dazu I./2. Antreten und Abtreten).

Auf dem Weg zur Meldung ist der Stab in „Ruht"-Stellung. Nach der Meldung marschiert der Stabführer mit einer Kehrtwendung mit Drehung um 180 Grad nach links. Der Stab ist dabei in Grundstellung. Anschließend geht der Stabführer auf seinen Platz vor der Kapelle zurück (Stab in "Ruht"-Stellung).

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