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Musik in Bewegung und Corona

Nachdem es zu vermehrten Anfragen bezüglich Marschproben und Auftritten (Prozessionen oder sonstigen Veranstaltungen mit Musik in Bewegung) gekommen ist, möchten wir euch die folgenden Empfehlungen zu den bekannten Vorschriften bekanntgeben:

  • Die allgemeinen Hygienevorschriften sind auch bei Marschproben und Ausrückungen im Freien einzuhalten.
  • Der Mund-Nasen-Schutz sollte getragen werden, wenn sich vor oder nach der Probe/dem Auftritt ein Abstandhalten schwer umsetzbar ist.
  • Ein Mindestseitenabstand von 1m (von Schulter zu Schulter) wird empfohlen.
  • Der bisherige Tiefenabstand von (mindestens) 1,3 m ist aus unserer Sicht ausreichend und kann beibehalten bleiben.
  • Aufgrund lokaler Gegebenheiten ist es oft nicht möglich, mit dem Seitenabstand von 1m in 5er-Reihen zu marschieren. Hier empfehlen wir die Aufstellung in 3er Reihen und das Schlagzeug eventuell in der Mitte zu platzieren.
  • Wird beim Marschieren oder beim Aufstellen der Kapelle aufgrund von 5er-Reihen auch die linke Fahrspur (Gegenfahrbahn) auf nicht geschlossenen Straßen genutzt, ist darauf zu achten, dass die Kapelle nach vorne und hinten gut abgesichert ist. (Straßenverkehrsordnung beachten).
  • Schwenkungen: Hier sollte auf eine Verkürzung des Tiefenabstandes während der Schwenkung verzichtet werden.
  • Große Wenden und Kleine Wenden müssen so angelegt sein, dass der Seitenabstand von 1m (von Schulter zu Schulter) gewährleistet ist. Die Breite Formation würde dann bedeuten: 3m Abstand von Schulter zu Schulter!!
  • Bei Abfallen und Aufmarschieren ist ebenso darauf zu achten, dass der Tiefenabstand und Seitenabstand zumindest 1m sein sollte. Beim Vertiefen der Kapelle darauf achten dass dabei der Tiefenabstand auf 3m (statt bisher 2m) vergrößert wird.
  • Es wird empfohlen, einen Corona-Ansprechpartner bei Marschproben zu organisieren, der auf die entsprechenden Maßnahmen achtet.
  • Wir bitten die Funktionäre dafür zu sorgen, dass alle durch die Ministerien vorgegebenen Maßnahmen und Regelungen immer eingehalten werden. Damit sollten in unserer Blasmusik keine unliebsamen Probleme entstehen.
  • Sollten sich durch neue Verordnungen wiederum Änderungen ergeben, informieren wir umgehend.

Richtlinien für Ausrückungen und Marschmusikbewertungen österreichischer Blasmusikkapellen

In diesem Bereich sind die Richtlinien für Ausrückungen und Marschmusikbewertungen für die österreichischen Musikkapellen dokumentiert.

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