Bei der Marschaufstellung ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Register möglichst nebeneinander bzw. hintereinander angeordnet werden, so dass sie einen Block bilden. Die nachfolgenden Skizzen geben dazu Aufschluss.
Die Reihen stehen etwa (Körpermitte zu Körpermitte) mit ca. 1 Meter Abstand nebeneinander; der Tiefenabstand zwischen den Gliedern soll dabei ca. 1,30 m betragen. (Diese Grundregel wird häufig von den örtlichen Gegebenheiten abhängig sein.)
Wird der Trommelwagen gezogen, decken Trommelwagen, Instrument und Trommelschläger auf den Anschlussmann auf (siehe Seite 31).
Werden Fahnen mitgeführt, so sind diese bei Ausrückungen ca. 6 m vor dem Stabführer zu tragen; Marschmusikbewertungen finden (in der Regel) ohne Fahnen statt.
Marschmusikaufstellung in Fünferreihen
Grafik 1a:
Antreten mit Kapellmeister
Marschmusikaufstellung in Fünferreihen
Grafik 1b:
Antreten ohne Kapellmeister
Grafik 2a:
Marschaufstellung in mittlerer Besetzung mit Stabführer, vier Marketenderinnen und 40 Musikern
Grafik 2b:
Marschaufstellung in mittlerer Besetzung mit Stabführer, zwei Marketenderinnen und 38 Musikern
Marschmusikaufstellung in Siebenerreihen
Grafik 2c:
Marschmusikaufstellung in großer Besetzung mit Stabführer, vier Marketenderinnen und 61 Musikern
Bei der Marschmusikaufstellung sind folgende Hauptgesichtspunkte zu beachten: Gleiche Instrumente neben- bzw. hintereinander. Tenorhörner 2 und 3 sind, soferne besetzt, beim Begleitregister aufzustellen. Trompeten und Posaunen bilden die letzten Glieder des Bläserblocks. Müssen stark besetzte Musikkapellen verkehrsbedingt in Fünferreihen marschieren, so kann das Schlagzeug auch in der Mitte des Marschblocks platziert werden.