Meldungen werden in der Regel erstattet an den ersten Bewerter bei Marschmu­sikbewertungen oder (vereinbarungsgemäß) an bestimmte Persönlichkeiten (vgl. dazu S. 15). Auf dem Weg zur Meldung ist der Stab in „Ruht"-Stellung. Nach der Meldung marschiert der Stabführer mit einer Kehrtwendung über links (Stab in „Ruht"-Stellung) auf seinen Platz vor der Kapelle zurück.