1) Rahmenbedingungen des Erstellungsprozesses schaffen

1.1) Vorstand injiziert den Prozess zur Entwicklung des Schutzkonzeptes
1.2) Kinderschutzbeauftragte Personen definieren (ideal 2 Personen - männlich und weiblich)
1.3) Sensibilisierung des gesamten Vereines für die Wichtigkeit von Schutz und Prävention
1.4) Erstellung eines Teams zur Koordination und Umsetzung des Schutzkonzeptes
1.5) Rollen müssen ganz klar definiert werden, wer ist in unserem Verein für welche Punkte beim Schutzkonzept zuständig


2) Bestandaufnahme


3. Risikoanalyse & Maßnahmen 


4. Beschwerdemanagement 

Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist wichtig, um Probleme oder Grenzverletzungen anzusprechen. Es hilft dem Verein Grenzverletzungen frühzeitig zu erfahren, bevor sie sich negativ auf das Wohlbefinden der Betroffenen oder die Vereinsatmosphäre auswirken.

• Schriftlich z.B. Kummerkasten 
• Mündlich z.B. Gespräch mit schutzbeauftragter Person 
• anonym ev. online/digital z.B. QR-Code


5. Fallmanagement
 


6. Evaluation und Monitoring 


'Mag. Nicole Böhler | Kinderschutzexpertin