(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen. Ergänzungen sind bei Bedarf möglich.)
Pro Verein sollte per Vorstandsbeschluss mindestens ein Vereinsmitglied als schutzbeauftragte Person nominiert werden.
(Empfehlung: Ernennung von mindestens 2 Personen unterschiedlichen Geschlechts.)
Welche Voraussetzung soll eine schutzbeauftragte Person mitbringen?
SL/16.01.2025