(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen. Ergänzungen sind bei Bedarf möglich.)

Jeder Verein muss sich überlegen, welche Möglichkeiten den Vereinsmitgliedern geboten werden, um Beschwerden einzureichen und so ihre Sorgen mitteilen zu können. Die Beschwerde soll vor allem niederschwellig einzubringen sein. Die Möglichkeiten der Beschwerde sollen sowohl anonym und persönlich sowie schriftlich und telefonisch abdecken.  

KONKRETE BEISPIELE


(Haken) SL/17.01.2025