(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen.)

Journalistische Berichterstattungen über Vereinstätigkeiten werden grundsätzlich als positiv angesehen. Oberste Priorität sind jedoch immer das Wohl, der Schutz und die Sicherheit aller Vereinsmitglieder.  

Zusammengefasst beruhen alle Medieninhalte auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Personen. Dem Anhang ist eine Beilage mit den wesentlichen zu berücksichtigenden Punkten über die Berichterstattung beigefügt, die als ethische Richtschnur im Umgang mit Medien und Öffentlichkeitsarbeit dient.  

Hier die wichtigsten Grundlagen, wie man als betroffener Musikverein in solchen Ausnahmesituationen mit Medien kommunizieren sollte: 

 

 

 

 

 

 


Ein Musikverein
kann nichts dafür, wenn ein Verdachtsfall in seinen Reihen auftritt. Er MUSS jedoch alles dafür tun, um Betroffene in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen
. (Vorlage für eine Pressemitteilung)


(Haken) SL/17.01.2025