Einladungen:

Die Tagesordnung zu einer Vorstandssitzung/Ausschusssitzung wird vom Obmann festgelegt und kann formlos abgehalten werden.

Einladung zur Generalversammlung/Jahreshauptversammlung:

Wenn in den Statuten nicht anders bestimmt ist, sollte die Einladung etwa zwei Wochen bis 10 Tage vor dem Termin bei den Mitgliedern sein. Laut Statuten gibt es Fristen, Pflichtpunkte und auch Rechte und Pflichten der Mitglieder, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Die Mitglieder müssen auch darauf hingewiesen werden, bis wann und in welcher Form sie Anträge zur Tagesordnung sowie bei Wahlen, einen Wahlvorschlag einbringen können.

Aus der Einladung muss Ort, Datum und Uhrzeit  hervorgehen.

Eine Tagesordnung sollte folgende Punkte enthalten:

  1. Obmann
  2. Kapellmeister
  3. Jugendreferent
  4. Stabführer
  5. EDV- Referent
  6. Kassier/Finanzreferent