Die Veranstalterin/der Veranstalter ist für die vorschrifts- und ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

Sie/Er hat:

          Für Veranstaltungen hat die Veranstalterin/der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen- oder Sachschäden an Teilnehmerinnen/Teilnehmern abzuschließen, sofern nicht bereits eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht.