Veranstaltungen, die nicht dieser Definition entsprechen, gelten nicht als Veranstaltungen im Sinn des Gesetzes (z.B. Vereins- Mitgliederversammlungen, reine Informationsveranstaltungen, Verkaufsmessen, Wanderungen, Ostereier-Suche, Kaffeekränzchen, Faschingsbars, Abschlussessen und Ähnliches).