Meldepflichtige Veranstaltungen bis spätestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Anzeigepflichtige Veranstaltungen bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Können diese Fristen nicht eingehalten werden, so ist mit der zuständigen Behörde jedenfalls Kontakt aufzunehmen, da verspätet eingelangte Anzeigen/Meldungen nur in Ausnahmefällen bearbeitet werden können.