Stand: 19.04.2022
Mit 16. April 2022 treten nun weitreichende Öffnungsschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie in Kraft. Wir freuen uns, dass damit nun von den gesetzlichen Bestimmungen her wieder sehr gute Bedingungen für die Ausübung der Blasmusik gegeben sind.
Hier ist die derzeit gültige Verordnung zu finden: RIS Dokument (bka.gv.at)
Es sind nunmehr bei Zusammenkünften im Blasmusikbereich, bei Proben und Veranstaltungen keine Pflichten mehr gegeben für:
Weiterhin ist aber noch zu beachten:
Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Dies ist nicht notwendig bei Zusammenkünften (Sitzungen) von Vereinsorganen (z.B.: Vorstandssitzung, Jahreshauptversammlung).