Nachdem es zu vermehrten Anfragen bezüglich Marschproben und Auftritten (Prozessionen oder sonstigen Veranstaltungen mit Musik in Bewegung) gekommen ist, möchten wir euch die folgenden Empfehlungen zu den bekannten Vorschriften bekanntgeben:

  • Zur Zeit sind Veranstaltungen sowie Proben untersagt, auch Marschproben und Marschveranstaltungen im Freien.
  • Einzig alleine Veranstaltungen der freien Religonsausübung bilden in Abstimmung mit dem örtlichen Pfarrer eine Ausnahme. (§16 Zi.1 Absatz 4)
  • Hierbei ist den Verordnungen der Bischofskonferenz und der zuständigen Diözese Folge zu leisten. siehe Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste - Abschnitt: Regelungen zur liturgischen Musik

In diesem Bereich sind die Richtlinien für Ausrückungen und Marschmusikbewertungen für die österreichischen Musikkapellen dokumentiert.


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