Aktualisierung Grafiken "Musik in Bewegung:
Im Mai 2021 wurden die Grafiken "Musik in Bewegung" aktualisiert und angepasst. Mit der Anpassung wurden auch kleine Änderungen vorgenommen. Durch ein einfaches ansprechendes Layout sind die Grafiken leicht verständlich und übersichtlich.


Nachdem es zu vermehrten Anfragen bezüglich Marschproben und Auftritten (Prozessionen oder sonstigen Veranstaltungen mit Musik in Bewegung) gekommen ist, möchten wir euch die folgenden Empfehlungen zu den bekannten Vorschriften bekanntgeben, die mit den Lockerungen ab 19.05.2021 gelten:

Prozessionen:

  • Hier ist die Regelung der Bischofskonferenz anzuwenden.

Marschproben:

  • Marschproben mit mehr als 50 Musikerinnen und Musiker sind derzeit nicht möglich.
  • Marschproben mit mehr als 10 Personen sind der Gesundheitsbehörde anzuzeigen (jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. in Innsbruck das Stadtmagistrat).
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Marschprobe müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein.
  • Die allgemeinen Hygienevorschriften sind auch bei Marschproben und Ausrückungen im Freien einzuhalten.
  • Der Nasen-Mundschutz sollte so lange getragen werden, bis die Musikkapelle in Marschaufstellung steht. Beim Abtreten bitte umgehend den Platz verlassen und wieder den Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Der Seitenabstand von 2 Metern (Körpermitte-Körpermitte) ist einzuhalten.
  • Der Tiefenabstand ist auf 2 Meter zu vergrößern.
  • Eine Verpflegung (Getränke + Jause) bei Marschproben ist derzeit nicht erlaubt.

Detaillierte Informationen:

  • Wird beim Marschieren oder beim Aufstellen der Kapelle aufgrund von 5er-Reihen auch die linke Fahrspur (Gegenfahrbahn) auf nicht geschlossenen Straßen genutzt, ist darauf zu achten, dass die Kapelle nach vorne und hinten gut abgesichert ist (Straßenverkehrsordnung beachten).
  • Aufgrund lokaler Gegebenheiten ist es oft nicht möglich, mit dem Seitenabstand von 2 Metern in 5er-Reihen zu marschieren. Hier empfehlen wir die Aufstellung in 3er-Reihen und das Schlagzeug eventuell in der Mitte zu platzieren.
  • Schwenkungen: Hier muss auf eine Verkürzung des Tiefenabstandes während der Schwenkung verzichtet werden.
  • Große und Kleine Wenden: müssen so angelegt sein, dass der Seitenabstand von 2 Meter (Körpermitte-Körpermitte) gewährleistet ist. Die Breite Formation würde einen Abstand von 4 Meter bedeuten.
  • Abfallen und Aufmarschieren: es ist ebenso darauf zu achten, dass der Tiefenabstand und Seitenabstand zumindest 2 Meter sein sollten. Beim Vertiefen der Kapelle darauf achten, dass dabei der Tiefenabstand auf 4 Meter vergrößert werden muss.

Empfehlungen seitens des ÖBV:

  • Es wird empfohlen, einen Ordnerdienst bei Marschproben zu organisieren, da es hier zu Zuschaueranhäufungen kommen könnte. Vielleicht sollte es auch beim Gemeindeamt eine Ankündigung der Marschprobe als Veranstaltung geben, damit es nicht zu Anzeigen kommt.
  • Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass wir als Funktionärinnen und Funktionäre für etwaige Verstöße gegen die COVID19 Verordnungen voll haftbar sind.

Bitte vor allen Proben und Auftritten immer die ÖBV-Homepage für die österreichweit gültigen Rahmenbedingungen, aber auch die Homepage des eigenen Landesverbandes wegen allfälliger Landesregelungen zu beachten. (Es kann diesbezüglich nur Verschärfungen geben und keine Lockerungen gegenüber dieser Empfehlung) Sollte es durch neue Verordnungen auch hier wieder einen "Normalzustand" geben, informieren wir euch umgehend. Die Empfehlung für Marschproben und Auftritte wurde von den Landesstabführern Robert Werth und Markus Schiffer aus Tirol erarbeitet.

In diesem Bereich sind die Richtlinien für Ausrückungen und Marschmusikbewertungen für die österreichischen Musikkapellen dokumentiert.


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