Gemäß des geltenden Reglements für Marschmusikbewertungen im ÖBV sind fünf Bewertungsstufen (A, B, C, D, E) vorgesehen, die folgende Kriterien beinhalten:
Die Bewertung erfolgt durch (mindestens) drei Juroren (Bewerter) anhand eigener Bewertungsblätter, in denen auf die einzelnen Phasen der Marschwertungsstufen sowie auf die musikalische Darbietung Bezug genommen wird. Analog zu den Konzertwertungsspielen gilt in allen Stufen das 100-Punktesystem (CAMBA):
In den Landesverbänden können auch folgende Prädikate vergeben werden:
Die im Folgenden angegebene Reihung der Bewertungskriterien innerhalb der einzelnen Stufen kann nach örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden. Sollte eine Musikkapelle in einem anderen Bundesland zur Marschmusikbewertung an treten, so gelten die dort üblichen Bestimmungen. In jedem Fall müssen aber alle in der Stufe enthaltenen Kriterien erfüllt werden.
Über das Auswendigspielen der Märsche entscheidet der Landesverband.
Über das Auswendigspielen der Märsche entscheidet der Landesverband.
Über das Auswendigspielen der Musikstücke entscheidet der Landesverband.
Das Gesamtprogramm der Stufe E soll maximal 12 Minuten betragen.