Spezialfall: Bei der Neuaufnahme eines Mitglieds, von dem man weiß, dass er/sie bereits bei einem anderen Musikverein Mitglied war, sollte die Vorgehensweise folgendermaßen sein: Die Person nicht neu anlegen, sondern das Bezirks-EDV-Referat (bzw. bei bezirksübergreifenden Mitgliedschaften das Landes-EDV-Referat) bitten, die neue Mitgliedschaft bei der vorhandenen Person einzutragen. Anschließend kann der "neue" Verein die Daten überprüfen und ggf. aktualisieren.