allgemeiner AKM- und Urheberrechtsvortrag 2021
Übertragung der AKM-Programmmeldung: Frist: bis 31. Jänner des Folgejahres
Für die Übertragung der Programmmeldung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder über BMV-Online oder über die Homepage des Steirischen Blasmusikverbands.
AKM-Meldung über BMV-online: BMV-Online kann für die Programmmeldung nur dann verwendet werden, wenn alle Ausrückungen inklusive der gespielten Musikstücke auch im Programm erfasst sind!
Dazu in BMV-online den Menüpunkt „Ausrückungen“ auswählen:
Anschließend über den Button „AKM-Meldung übertragen“ die Übertragung der Daten starten:
Über das neue Fenster den Zeitraum auswählen für den die Meldung gemacht werden soll, und auch die Musikgruppen oder Ensembles für welche die Meldung durchgeführt werden soll. Nach Auswahl dieser Parameter die Übertragung über den Button „Übertragung starten“ beginnen:
Damit ist die AKM-Meldung erledigt!!
Diese Meldung kann auch mehrmals im Jahr durchgeführt werden! Sollte ein falscher Zeitraum ausgewählt werden kann eigentlich nichts passieren, weil bereits übertragene Daten kein zweites Mal übernommen werden!
AKM-Meldung über die Homepage des Steirischen Blasmusikverbands:
Dazu auf der Homepage des Steirischen Blasmusikverbands den Menüpunkt „Service – AKM Programmmeldung“ auswählen:
Hier kann noch einmal ausgewählt werden ob die Meldung über BMV-online oder über die Homepage des Österreichischen Blasmusikverbands erfolgen soll:
AKM-Programmmeldung über die ÖBV Anmeldeseite