Dazu gehört die Verleitung beziehungsweise der Zwang zu sexuellen Handlungen. Die Verwendung von (nicht altersgerechten) sexualbezogenen Worten oder Bemerkungen, die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung, Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt, wie zum Beispiel das Zeigen von pornografischem Material oder Zeigen beziehungsweise Berühren der eigenen Geschlechtsteile anderen Personen, insbesondere Kindern und Jugendlichen gegenüber, sowie das Erstellen von Missbrauchsbildern sind Formen sexueller Gewalt. 

Beispiele: umarmen, küssen, berühren, streicheln, anzügliche Blicke zuwerfen, sexistische Bemerkungen machen, vergewaltigen, … 

(Haken) SL/16.01.2025

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