Besondere Bedeutung für die Vereinsarbeit haben die Jugendschutzgesetze, die in Österreich auf Bundeslandebene geregelt sind.
Das Jugendschutzgesetz existiert, um Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen zu schützen, die die Gesundheit, Psyche und soziale Entwicklung angreifen können. An dieses Gesetz müssen sich Erwachsene wie Eltern, Lehrende, TrainerInnen und UnternehmerInnen halten.
Ausführliche Informationen über die Jugendschutzgesetze findet man auf folgender Website:
https://www.jugendportal.at/jugendschutz
Die Aufsichtspflicht beinhaltet diverse konkrete Pflichten im direkten Umgang mit den zu Beaufsichtigenden, aber auch ganz allgemein die Einhaltung diverser – im jeweiligen Fall zur Anwendung kommender – Gesetze (weiters unter Kapitel 5.3 im Schutzkonzept).