Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 2 Aktuelle »

Mit 13.12. 2014 trat die Allergeninformationsverordnung BGBl. Nr. 175/2014 in Kraft, woran sich auch alle Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen halten müssen.
Folgendes wird empfohlen:

  • Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit lesen: www.bmg.gv.at
  • Informationen über verwendete Zutaten sammeln
  • Konsumationsangebote in Speisekarten bzw. auf Angebotslisten mit dem Buchstabencode kennzeichnen
  • Hinweise bzw. das Allergeninformationsplakat in Speisekarte beilegen bzw. gut sichtbar aufhängen



   

  • Keine Stichwörter