Blasmusik ist bunt! In Musikkapellen treffen sich Menschen aller Altersgruppen und Geschlechter, ohne Rücksicht auf politische, religiöse oder soziale Unterschiede. Gerade dies macht die Blasmusik als solche aus, birgt jedoch auch Gefahren in sich, die sich in jeglicher Art von Gewalt äußern können.
Die Rechte von allen Mitgliedern einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von Gewalt sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in (verschiedenen) Konventionen und Gesetzen verankert.
In den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sind die Grundprinzipien enthalten, welche das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie die Achtung vor der Meinung des Kindes umfassen.
Die UN-Konvention definiert „jeden Menschen als Kind, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, es sei denn, dass das jeweils geltende nationale Recht eine frühere Volljährigkeit festlegt“.
In Österreich werden Minderjährige als jene Personen definiert, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Differenziert wird in dieser Gruppe zwischen Kindern
(0-7 Jahre), unmündigen Minderjährigen (7-14 Jahre) und mündigen Minderjährigen (14-18 Jahre).
Der Gewaltschutz und auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Österreich in verschiedenen Gesetzen geregelt. Ihre Basis ist in der Bundesverfassung und in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in Österreich 1992 in Kraft trat, festgeschrieben:
- Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), insbesondere § 137 (Gewaltverbot), § 138 (Kindeswohl) §§ 21, 170, 176 (Aufsichtspflicht).
- Jugendschutzgesetz: jedes Bundesland hat ein eigenes
- Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG), insbesondere § 37 (Mitteilungspflicht bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung)
- Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere die Abschnitte zu strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben und zu strafbaren Handlungen, die die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung betreffen.
- UN-Konvention Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und EU-Grundrechtecharta
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SL/14.01.2025