Wir als Musikverein setzen ein Zeichen für Respekt, Sicherheit und würdevollen Umgang.  

WIR SCHAUEN HIN UND NICHT WEG

Mit der Einführung der Verhaltensgrundsätze wird Sorge dafür getragen, dass die Verantwortung eines jeden Vereinsmitgliedes sowie der Vorstandsmitglieder, Vortragenden, Ausbildner*innen und Betreuer*innen in den Mittelpunkt rückt. Die jeweilige Person ist sich ihrer Aufgaben und Pflichten bewusst und erkennt diese an. Klare Regelungen über das Miteinander geben Verhaltenssicherheit. Dies unterstützt insbesondere Betreuer*innen und Ausbildner*innen, die in direktem Kontakt mit Personen – vor allem Kindern und Jugendlichen – zusammenarbeiten. Ein solcher Verhaltens-leitfaden dient sowohl dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Übergriffen als auch dem Schutz von Vereins- und Vorstandsmitgliedern, Vortragenden, Betreuer*innen und Ausbildner*innen vor einem falschen Verdacht. 

Vereins- und Vorstandsmitglieder verpflichten sich einzugreifen, wenn in ihrem Umfeld gegen diesen Leitfaden verstoßen wird. Bei Fragen, Unklarheiten oder Konfliktfällen muss professionelle fachliche Hilfe und Unterstützung herangezogen (Anlaufstellen) werden und die Verantwortlichen auf der nächsthöheren Ebene sind zu informieren. Der Schutz der Würde aller Menschen steht an erster Stelle.  


PROFESSIONELLER UMGANG MIT NÄHE UND DISTANZ
 

Das Vereinswesen bietet enorm viel Potenzial für die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ist ein Umfeld, das von Vertrauen und Respekt geprägt ist. Es entstehen Nähe und Bindung – dies ist positiv, kann jedoch ausgenutzt werden. Unsere Verantwortung für den Schutz der Menschen in den Vereinen muss eines unserer gemeinsamen Grundprinzipien sein.  

Die Intim- und Privatsphäre eines jeden Menschen ist zu wahren. Körpersprachliche Signale (z.B. Zurückweichen, Zucken, Verkrampfen) sind wahrzunehmen und zu respektieren und in weiterer Folge ist darauf zu reagieren (z.B. ansprechen, thematisieren). Beispielsweise ist in Unterrichtssituationen eine (möglicherweise notwendige) Berührung fachlich zu erklären, wobei nachzufragen ist, ob diese erfolgen dürfe, und die Auszubildenden müssen dieser zustimmen.  

Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz muss – neben der körperlichen Ebene – auch mittels digitaler Kommunikation stattfinden. Digitale Medien, insbesondere soziale Medien, bieten die Möglichkeit schnell und unkompliziert miteinander in Kontakt zu treten. Für Vereinsverantwortliche ist es demnach bedeutend, Medienkompetenz im Verein vorzuleben, zu vermitteln und zu stärken.  


WAHRUNG DER WÜRDE DES MENSCHEN
 

Die Würde aller Menschen wird respektiert – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher Fähigkeiten, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, der Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung.  

Diskriminierung jeglicher Art ist entgegenzuwirken. Eine wertschätzende und gewaltfreie Atmosphäre ist durch eine achtsame Wortwahl und einen respektvollen Umgang miteinander ausnahmslos zu fördern.  


FÖRDERUNG DER SELBSTVERWIKLICHUNG

Die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen ist zu achten und dessen Entwicklung zu unterstützen. Vereinsangebote und Unterricht sind stets an dem Entwicklungsstand der jeweiligen Person auszurichten und dem Alter und Entwicklungstand entsprechende Methoden einzusetzen. 

Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber angeleitet werden. Ein faires und respektvolles Verhalten gegenüber Menschen und Tieren und ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur und Umwelt stehen dabei im Vordergrund. 


SENSIBILISIERUNG UND AUSBILDUNG VON GEWALTSCHUTZBEAUFTRAGTEN
 

Zum Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit der Mitglieder besitzt der Verein ein Gewaltschutzkonzept und einen Verhaltenskodex. Erwachsene Mitglieder werden bei Ausbildungen geschult und laufend weiter sensibilisiert.  

Aus diesen Handlungsgrundsätzen leitet sich der Verhaltenskodex ab. Dieser befindet sich im Anhang und soll von den Vereinsmitgliedern und jenen Personen, die für den Verein tätig sind, zur Kenntnis genommen und bestenfalls auch unterschrieben werden.

Im Anhang Kapitel 8.9 findet ihr ein Plakat, das im Musikheim aufgehängt werden kann.   

(Haken) SL/16.01.2025

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