Informationsquelle WKO: Broschüre - "DAS KORREKTE WEBSITE IMPRESSUM FÜR VEREINE" - Stand: Jänner 2020 → WKO - Das-korrekte-Website-Impressum-Verein.pdf

Auszug:

Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz

Für sämtliche Websites, private wie kommerzielle, gelten zusätzlich zu ECG und UGB/GewO noch spezielle Offenlegungspflichten nach dem MedienG. Angaben nach dem Mediengesetz können gemeinsam mit den sonstigen Impressumsvorschriften erfolgen. Das MedienG unterscheidet danach, ob eine „große Website“ oder eine „kleine Website“ vorliegt.

Eine „große Website“ liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Vereines hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen. Alle anderen Websites sind „kleine Websites“. Websites, die sich auf die (Werbe-) Präsentation des Vereines selbst oder seiner Leistungen oder Produkte beschränken, gelten als kleine Websites. Auch der einfache Webshop ohne redaktionelle Beiträge unterliegt daher nicht der vollen, sondern nur einer eingeschränkten Offenlegungspflicht (kleine Website).

Was bedeutet „die Meinungsbildung zu beeinflussen“ ?

Werden über die zuvor beschriebenen Inhalte (Konzerteinladungen, eigene Erfolge, ....) hinausgehende meinungsbildende Inhalte, wie etwa allgemeine Ausführungen über die gesellschaftliche Bedeutung der Blasmusik vermittelt, so ist die Website als „groß“ zu klassifizieren und muss eine „große“ Offenlegung aufweisen. (Deshalb sind Verbandshomepages als „groß“ einzustufen)

Es empfiehlt sich grundsätzlich eine „große“ Offenlegung, um im Zweifelsfall nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Auf kleinen Websites sind anzugeben (kleine Offenlegungspflicht gem § 25 Abs 5 MedienG):

  • Vereinsname des Medieninhabers (in der Regel der Inhaber/Betreiber der Website)
  • Unternehmensgegenstand des Medieninhabers (wenn ein Unternehmen betrieben wird, zB Webshop für Fanartikel)
  • Vereinssitz des Medieninhabers

Auf großen Websites ist zusätzlich anzugeben (große Offenlegungspflicht, § 25 Abs 2, 3 und 4 MedienG):

  • Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums („Blattlinie“; darunter wird die grundlegende Ausrichtung der Website verstanden, zB: „Information über Vereinsaktivitäten und sonstige Belange“)
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (ein Medienunternehmen ist ein Unternehmen, das die inhaltliche Gestaltung eines Mediums zum Hauptzweck hat; der bloße Betrieb eines Webshops oder eines Vereins-Newsletters macht ein Unternehmen noch nicht zum Medienunternehmen)
  • vertretungsbefugte Organe (je nach Vereinsstatuten, idR Vorstand oder Obmann)
  • Vereinszweck

Musterimpressum: (Annahme es handelt sich um Website's ohne kommerziellen Hintergrund)

Impressum VorgabeMuster VereinMuster BezirkMuster Landesverband
Einleitungstext für „kleine“ WebsitesOffenlegung gem § 25 Abs 5 MedienGOffenlegung gem § 25 Abs 5 MedienGOffenlegung gem § 25 Abs 5 MedienG
Einleitungstext für „große“ WebsitesOffenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienGOffenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienGOffenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG
Einleitungstext für „große“ Websites mit Webshop. (Gewerbebeechtigung vorhanden aber nicht im Firmenbuch eingetragen)Offenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG und § 63 GewOOffenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG und § 63 GewOOffenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG und § 63 GewO
VereinsnameMusikverein PregartenBezirksleitung OÖBV FreistadtOÖ. Blasmusikverband

Standort der Gewerbeberechtigung bzw. volle geografische Anschrift

Bahnhofstrasse 1
4230 Pregarten I Österreich

Sonnberg 17
4230 Pregarten I Österreich

Promenade 33
4020 Linz I Österreich

Unternehmensgegenstand (nur wenn ein Webshop betrieben wird)


Kontaktdaten (für die E-Mail Adresse kann auch ein Link auf ein Kontaktformular hinterlegt sein)

Tel: +43 xxxx xxxx
E-Mail: email@server.tld

Tel: +43 xxxx xxxx
E-Mail: email@server.tld

Tel: +43 xxxx xxxx
E-Mail: email@server.tld

UID-Nummer (nur wenn ein Webshop betrieben wird)


Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
(nur wenn ein Webshop betrieben wird)




Anwendbare Rechtsvorschriften und Zugang dazu
(nur wenn ein Webshop betrieben wird)




Aufsichtsbehörde/GewerbebehördeBezirkshauptmannschaft FreistadtBezirkshauptmannschaft FreistadtLandespolizeidirektion Linz
ZVR-ZahlZVR: 360565024ZVR: 526120636ZVR: 519513982
Angaben zur Online-StreitbeilegungVerbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbelegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mai-Adresse richten.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbelegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mai-Adresse richten.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbelegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mai-Adresse richten.
Grundlegende Richtung des Angebots (nur bei „großer“ Offenlegung)

→ siehe Statut.

→ siehe Statut.→ siehe Statut.
Vertretungsbefugtes Organ (nur bei „großer“ Offenlegung)(siehe Vereinsregisterauszug auf zvr.bmi.gv.at)(siehe Vereinsregisterauszug auf zvr.bmi.gv.at)(siehe Vereinsregisterauszug auf zvr.bmi.gv.at)
Vereinszweck (nur bei „großer“ Offenlegung)→ siehe Statut.→ siehe Statut.→ siehe Statut.
Betrautes Unternehmen das die Homepage betreut/erstellt hat. (Empfohlen)Homepage-Konzept: Musikverein PregartenHomepage-Konzept: SIWA Online GmbHHomepage-Konzept: SIWA Online GmbH